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   EuGH - C-119/90   

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EuGH - C-119/90 (https://dejure.org/9999,72986)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - 11 A 3657/06

    Entstehung eines Weges in der Rheinprovinz nach französischem Wegerecht;

    Eine ausdrückliche oder konkludente Widmung nach den Grundsätzen der Widmungstheorie des Preußischen OVG, vgl. dazu etwa OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 2000 - 11 A 1045/97 -, juris, Rn. 62, sowie näher Stuchlik, a. a. O., S. 409 f. unter Hinweis auf das Urteil des PrOVG vom 3. Februar 1891 - IV C 119/90 -, PrOVGE 20, 215 (217 f.), und mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, durch die der Weg später öffentlich geworden sein könnte, ist nicht feststellbar.
  • VG Köln, 25.11.2016 - 18 K 7939/13

    Feststellung; öffentlicher Weg; vorhandene Straße ; Widmung; Duldung; Rheinland;

    vgl. für das prALR: prOVG, Urteile vom 21.3.1904 - IV B 94/03 -, PrOVGE 45, 247 (249) und vom 3.2.1891 - IV C 119/90 -, PrOVGE 20, 115 (219); zu § 903 BGB: prOVG, Urteile vom 13.11.1930 - IV C 45/30 -, PrOVGE 87, 328 (330) und vom 14.11.1929 - IV C 33/28 -, RuPrVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 11 A 2478/12

    Wertung von unterlassenen Rechtsbehelfen gegen die Inanspruchnahme eines Wegs als

    Der dagegen erhobene Einwand des Klägers, das Verwaltungsgericht habe zur Begründung seiner Entscheidung nicht auf die vom Preußischen Oberverwaltungsgericht entwickelte Widmungstheorie - vgl. hierzu etwa PrOVG, Urteile vom 3. Februar 1891 - IV C 119/90 - , PrOVGE 20, 215 (217), und vom 27. Februar 1895 - IV C 52/94 -, PrOVGE 27, 399 (401) - zurückgreifen können, denn ein danach erforderliches aktives Mitwirken des damaligen Wegeeigentümers an der Widmung lasse sich nicht feststellen, greift nicht durch.
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